AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1. August 2019)

1. Preise

Die Preise sind in gesonderten Preislisten festgelegt. Mehrwertsteuer ist in diesen Preisen nicht enthalten, sie wird zusätzlich und gesondert in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt.

2. Rabatte

Die in der gültigen Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme gewährt. Basis der Berechnung ist die Auftragssumme für ausgestrahlte Werbesendungen und der Umsatz der Internetwerbung innerhalb eines Kalenderjahres. Konzernstatus des Kunden tritt jeweils zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres, welches auf den Konzernbeitritt folgt, ein. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt.

3. Auftragsannahme

Aufträge sollten spätestens drei Werktage vor Erstausstrahlung eingegangen sein. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Annahme nicht ohne schuldhaftes Zögern abgelehnt wird. Eine Ablehnung aus wichtigem Grunde ist auch zu einem späteren Zeitpunkt durch die Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn Inhalte gegen geltendes Medienrecht verstoßen; hinreichende Bedenken sind ausreichend.

4. LIVE-Übertragungen

Für in Auftrag gegebene Liveübertragungen gelten angesichts des erheblichen Organisationsaufwandes besondere Bestimmungen:

  • Grundsätzlich gilt eine vereinbarte Exklusivität in Bezug auf die Medienpartnerschaft „Radio“. Weitere durch die Auftraggeber beauftragte, gestattete oder geduldete Übertragungen der Veranstaltung, sowie auch Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, von Sendeanstalten, welche dem Medium Radio im weitesten Sinne zuzurechnen sind, sind nicht zulässig, es sei denn, es liegt eine dahingehend schriftliche Sondervereinbarung vor. Dem Medium Radio sind auch alle Anbieter von Internet-Audio- und Videostreams zuzurechnen, die nicht im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages als Fernsehsender qualifiziert und lizenziert sind. Bei Verstößen ist die Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG ohne Wahrung von Fristen nach Kenntnis der Verletzung zum Abbruch der vereinbarten Übertragung bzw. im Vorfelde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
  • Die Audiodaten müssen der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG direkt vom Master-Mischpult exklusiv per asymmetrischen Chinch- oder symmetrischen XLR-Anschluss zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Störungen (wie z.B. Brummschleifen durch Potentialunterschiede) ist eine technische „Aufgabelung“ des Signales ohne Anpassung der Übertragungsimpedanzen wegen der zu erwartenden Beeinträchtigung der Übertragungsqualität unzulässig.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Internetverbindung mit einer Upload Geschwindigkeit zum Senden von Daten von mindestens 5000 KBit/s bereit zu stellen. Die Verbindung muss über ein LAN Netzwerkkabel gewährleistet werden. Es dürfen keine weiteren Geräte mit demselben Internetanschluss verbunden sein, sowie kein zusätzlicher live Video Stream übertragen werden!
  • Eine W-Lan Verbindung ist auf keinem Fall ausreichend und würde zu einem sofortigen Abbruch der Übertragung führen.
  • Umbuchungen von Liveübertragungen sind grundsätzlich nur dann statthaft, wenn sie aus Gründen höherer Gewalt (z.B. ein drohendes Unwetter bei einer Open-Air-Veranstaltung) vorgenommen werden müssen. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des tatsächlichen Mehraufwandes vom Auftraggeber zu tragen, die Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG wird sich jedoch darum bemühen, diese möglichst gering zu halten. Das Recht auf die Übertragung der Ersatzveranstaltung verbleibt bei der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG.
  • Dem Radiopersonal ist kostenfreier Zugang zu allen Bereichen der Veranstaltung (einschl. VIP-Bereiche und DJ-Pulte) zu gewähren. Der Umfang des Personals kann bedarfsabhängig von der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG nach eigenem Ermessen bestimmt werden. Getränke sind dem Radiopersonal im angemessenen Umfang, unter Ausschluss des Missbrauchs, zu gewähren.
  • Sollte der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG wegen einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten des Auftraggebers das Recht auf Kündigung des Vertrages oder zum Abbruch der Übertragung während der Übertragung erworben haben, und von einem dieser Rechte Gebrauch macht, so ist der Auftraggeber zum Schadenersatze verpflichtet. Die Höhe des Schadenersatzes wird von der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG bestimmt und kann vom Auftraggeber einer gerichtlichen Prüfung zugeführt werden. Für die Höhe des Schadenersatzes ist jedoch eine Mindestsumme von 5.001,00 EUR vereinbart, da dies für einen Radiosender stets einen erheblichen Imageverlust bedeutet und darüber hinaus durch die meist kurzfristig erforderliche Ersatzproduktion der Sendezeit regelmäßig ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten ist.

5. Sendeunterlagen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger und Texte. Zur Ausstrahlung wird benötigt: eine wav-, mp2-, mp3-Datei (mindestens 256 kbit/s), oder CD, konfektioniert mit Zeitangaben, Motivanweisungen, sowie GEMA-Angaben. Die Motivanweisungen werden bis spätestens 3 Werktage vor Sendebeginn benötigt. Tonträger mit einer sendefähigen Einspielung des vorproduzierten Spots müssen einen Einschaltplan mit Angaben über Werbungtreibende, Produkt/Motiv, Spotlänge, Textmanuskript sowie alle Angaben für eventuelle GEMA-Abrechnung oder sonstige Verwertungsgesellschaften beigefügt sein. Fehlen GEMA-Angaben, wird davon ausgegangen, dass der Werbespot keine GEMA-pflichtigen Bestandteile enthält. Unterlassungen des Auftraggebers gehen ausschließlich zu seinen Lasten. Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG. Sendeunterlagen an: contact@evosonic.de

6. Datenanlieferung / Internet

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der digitalen Vorlagen. Zur Veröffentlichung wird folgende Form akzeptiert: GIF, JPG, PNG, oder Flash (ohne Audio), Datenvolumen maximal 15kB Die Motive werden bis spätestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung benötigt. Änderungen des Werbemotivs, oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG. Werbebanner an: contact@evosonic.de

7. Umbuchungen

Umbuchungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Ausstrahlungstermin schriftlich vorgenommen werden. Bei Liveübertragung gelten besondere Bestimmungen.

8. Haftung von Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG

Die Haftung ist begrenzt auf den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme kann die Auftragssumme nicht übersteigen.

9. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen werden zuzüglich des jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatzes erstellt, es sei denn, das Bescheinigungsverfahren gem. §52 USt. DV wird in Anspruch genommen. Die Veröffentlichungen werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, in jedem Falle jedoch vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Bei Zahlungseingang auf dem Konto der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG bis 10 Tage nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung werden 3% Skonto gewährt. Die Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG behält sich in Einzelfällen die Anforderung von Vorauszahlungen vor.

10. Agenturprovision

Werbeagenturen, oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturprovision in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto vergütet, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung, oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet; der Ausgleich erfolgt durch Zahlung oder Vergütung.

11. Stornierungen

Stornierungen sind nur mit 4 Wochen Vorlauf möglich. Ansonsten fallen 30% Stornokosten an.

12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Alle Aufträge unterliegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Evosonic Radio Vision GmbH &Co.KG. Nebenabreden, Ergänzungen und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Wirksame Nebenabreden ersetzen nur die mit den Nebenabreden konkurrierenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

AGB 5. Mai 2021